Sie sind hier: Startseite » Ortsübliche Bekanntmachung TenneT Westbayernring: Ankündigung Kartierungen 2026
Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.
Das Büro Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH und TNL Energie GmbH (bzw. beauftragten Drittunternehmen) führen die Kartierungen im Auftrag von TenneT durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich anhand eines von TenneT ausgestellten Berechtigungsnachweises vor Ort ausweisen können.
Nähere Informationen im Anhang.
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