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Das Sperrmüllsystem besteht aus zwei Komponenten:
1. Abgabe über Container auf den Wertstoffhöfen Die Abfallwirtschaft des Landkreises Eichstätt betreibt zusammen mit den Gemeinden in jeder Gemeinde einen Wertstoffhof. Auf den Wertstoffhöfen stehen neben Holz- und Metallschrottcontainern Sperrmüllcontainer bereit. Über diese Container können ganzjährig sperrige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 3 Kubikmeter) kostenlos entsorgt werden.
2. Sperrmüllabholung auf Antrag Jeder Haushalt, der an die Restmüllabuhr des Landkreises Eichstätt angeschlossen ist, kann einmal pro Kalenderjahr eine kostenlose Sperrmüllabholung in haushaltsüblicher Menge (bis 3 Kubikmeter) beantragen.
Bei der Anmeldung ist jeweils die Nummer der Gebührenmarke der Restmülltonne zur Identifizierung des Anmelders anzugeben. Zudem müssen Sie die Gegenstände, die entsorgt werden sollen, benennen, damit das Abfuhrunternehmen die Tour entsprechend planen kann.
Die angemeldeten Sperrmüllteile werden innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt. Der genaue Termin wird Ihnen ca. 5 Tage vor der Abholung schriftlich durch das Landratsamt mitgeteilt.
Soweit nach der Sperrmüllabfuhr Teile liegen geblieben sind, die nicht angemeldet waren oder die nicht zum Sperrmüll gehören, ist der Platz von demjenigen zu räumen, der die Abholung beantragt hat. Achtung: Haushaltsauflösungen mit einer Menge größer als 3 Kubikmeter werden nicht unterstützt.
Die Anmeldung dafür ist auf zwei Arten möglich:
a) über Sperrmüllkarte per Post: Die Karten dazu liegen bei den Gemeindeverwaltungen aus und sind in der neuen Abfallfibel zum heraustrennen enthalten. Das Porto zahlt das Abfuhrunternehmen für Sie.
b) über das Internet: Sperrmüllanmeldung Online
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