Sie sind hier: Startseite » Anpassung der Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken: Einkommensobergrenze
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.06.2026 beschlossen die Vergaberichtlinien in Bezug auf die Einkommensobergrenze anzupassen.
Damit eine wiederholte Anpassung dieser Vorgabe ausbleibt, ist ein allgemeiner Verweis auf das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde Stammham beziehungsweise ein Verweis auf die veröffentlicht indizierten Richtwerte vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und
Verkehr erforderlich. Diese veröffentlichten Richtwerte sind folglich Bestandteil der gemeindlichen Vergaberichtlinien.
Der Punkt 2.2 der Vergaberichtlinien wurde hinsichtlich der Einkommensobergrenze wie folgt geändert.
„Die Einkommensobergrenze ist das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde Stammham beziehungsweise der vom
Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlichten indizierten Richtwerte zur Einkommensobergrenze."
Betrag in aktuellen gemeindlichen Vergaberichtlinien: 60.500,00 €
Leitlinien für Einheimischenmodelle (stmb): 64.000,00 €
gez.
Maria Weber
Bürgermeisterin
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