Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung des Grundsatzbeschlusses Dachgauben
Der Gemeinderat der Gemeinde Stammham hat in öffentlicher Sitzung am 12.03.2026 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass im Geltungsbereich die im Anhang aufgeführten Bebauungspläne Dachgauben auf einem Wohnbaugebäude im Rahmen einer Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB ohne jegliche Auflagen bzgl. Maßes zulässig sind. Die Anzahl ist auch nicht begrenzt.
Im Geltungsbereich aller Bebauungspläne der Gemeinde Stammham ist bzgl. Dachgauben folgendes festgesetzt:
„Dachgauben sind mit folgenden Auflagen ab einer Dachneigung von 30 ° zulässig:
Eine Abweichung vor diesen Auflagen wäre nur als Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB („Bauturbo") zulässig, da die Grundzüge der Planung betroffen sind. Die Gemeinde muss dazu gemäß § 36a BauGB ihre Zustimmung erteilen.
Um die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu fördern und die Nahverdichtung zu sichern, ist die Festsetzung entsprechend zu ändern.
Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:
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